Bernhard Herrmann

Anfrage: Fahrzeugerkennung an bedarfsgesteuerten Lichtsignalanlagen

An verschiedenen Stellen der Stadt werden Lichtsignalanlagen (LSA, „Ampeln“) für einzelne Fahrtrichtungen bedarfsgesteuert geschaltet. In der Regel werden dabei Fahrzeuge über in die Fahrbahn eingelassene Induktionsschleifen erfasst. Es ist bekannt, dass mit dieser Technik Fahrräder nicht zuverlässig erfasst werden, woraus sich dann für Radfahrer erhebliche Nutzungseinschränkungen ergeben. Bitte beantworten Sie mir hierzu folgende Fragen:

1. An wie vielen LSA-Kreuzungen wird der Verkehr auf den Fahrbahnen bedarfsgesteuert geregelt? Bei wie vielen davon wird der Verkehr über Induktionsschleifen erfasst?

2. Wurden die Induktionsschleifen seitens der Stadtverwaltung Chemnitz auf die Erkennung von Fahrrädern getestet? Sind der Stadtverwaltung diesbezügliche Beschwerden von Radfahrern bekannt?

3. Welche zu Induktionsschleifen alternativen, technischen Lösungen zur Erkennung von Fahrzeugen an bedarfsgesteuerten LSA sind der Stadtverwaltung Chemnitz bekannt?

4. Wie verhalten sich die Kosten für alternative technische Lösungen zur Erkennung von Fahrzeugen an bedarfsgesteuerten LSA im Vergleich zu Induktionsschleifen?

5. Gibt es Überlegungen, alternative Lösungen zu Induktionsschleifen für die Erkennung von Fahrzeugen an bedarfsgesteuerten LSA in Chemnitz zu testen und zukünftig bevorzugt einzusetzen?

RA-371_2018_Fahrzeugerkennung LSA_Herrmann

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