Anfrage: Regelungen bei der Betreuung von AsylbewerberInnen

1. Inwiefern bestehen bei der Betreuung/Unterbringung von Asylsuchenden durch freie Träger oder Einzelpersonen Regularien von Seiten des Sozialamtes über die Bevollmächtigung der Träger/Einzelpersonen durch die Asylsuchenden und welchen Inhalt/Aufgabenbereich umfasst die Vollmacht?

2. Werden auch Generalvollmachten akzeptiert, falls nein, auf welchen Inhalt sollte die Vollmacht konkretisiert werden und werden hierzu ggf. Muster angeboten?

3. Wird von freien Trägern oder Einzelpersonen die Vorlage eines Führungszeugnisses verlangt? Falls nein, warum nicht?

4. Wie wird die Fachaufsicht hierzu wahrgenommen?

5. Müssen Vollmachten und Führungszeugnisse vorgelegt werden, wenn Gelder für die Flüchtlingsbetreuung oder -unterbringung ausgezahlt werden?

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