Bernhard Herrmann

Anfrage zur Restlaufzeit des Heizkraftwerks Chemnitz-Nord

1. Die Restlaufzeit des Heizkraftwerks Chemnitz-Nord ist – naturgemäß – begrenzt. Hierzu wurden sowohl durch Frau Oberbürgermeisterin Barbara Ludwig, als auch durch eine leitende Mitarbeiterin des Kraftwerks der eins energie in sachsen GmbH & Co. KG recht konkrete Zeithorizonte öffentlich benannt. Sind diese, mit „etwa 10 bis 15 Jahren“ benannten Zeiträume in etwa korrekt?“ 2. Wenn nein: Von welcher Restlaufzeit, bei gegebenen Differenzen auch aufgeschlüsselt auf  die einzelnen  Kraftwerksblöcke, geht die Stadtverwaltung dann aus?

RA-412-Antwort Restlaufzeit Heizkraftwerk

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