1. Die Restlaufzeit des Heizkraftwerks Chemnitz-Nord ist – naturgemäß – begrenzt. Hierzu wurden sowohl durch Frau Oberbürgermeisterin Barbara Ludwig, als auch durch eine leitende Mitarbeiterin des Kraftwerks der eins energie in sachsen GmbH & Co. KG recht konkrete Zeithorizonte öffentlich benannt. Sind diese, mit „etwa 10 bis 15 Jahren“ benannten Zeiträume in etwa korrekt?“ 2. Wenn nein: Von welcher Restlaufzeit, bei gegebenen Differenzen auch aufgeschlüsselt auf die einzelnen Kraftwerksblöcke, geht die Stadtverwaltung dann aus?
Qualitätssicherung der Stadtbibliothek Chemnitz
Sehr geehrter Oberbürgermeister, verehrte Bürgermeisterin und verehrte Bürgermeister, liebe Chemnitzerinnen und Chemnitzer, liebe Stadträtinnen und Stadträte, heute möchte ich über ein Thema sprechen, das für unsere Stadt von großer Bedeutung ist: die Stadtbibliothek Chemnitz. Die