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Antrag zur Unterbringung verletzter Wildtiere

Gemeinsam mit den Fraktionen von SPD und Linken haben wir am 27.01.2016 unseren Antrag zur Unterbringung verletzter Wildtiere eingebracht.Tom für Website Fraktion

Thomas Lehmann erklärte: „Es ist eine kommunale Pflichtaufgabe sich um Fundtiere zu kümmern. Darunter fallen auch verletzte Wildtiere oder Jungtiere. Aber in einem Tierheim kann man diese Tiere nicht so ohne weiteres Aufnehmen. Ziel muss es sein, diese Tiere auch wieder auszuwildern. Das geht nicht, wenn sie in einem Gehege neben Haustieren leben, dort werden sie an Mensch und Haustier gewöhnt. Außerem sind aus Seuchenschutzgründen Kontakte zwischen artverwandten Wild- und Haustieren strengstens verboten.“

Es ist zwar erlaubt, verletzte Wildtiere privat gesund zu pflegen. Es muss jedoch kompetente Ansprechpartner geben, da es keine Pflicht des Bürgers ist und eine Fachkundigkeit nicht vorausgesetzt werden kann. Selbst im Tierheim ist das Personal nicht für Auswilderungen geschult.

Deswegen braucht Chemnitz Informationsmaterial und finanziell tragbare Lösungen, wie mit verletzt Aufgefundenen Wildtieren umgegangen werden kann.

Download: BA-001_Wildtiere

Der Antrag wurde mit 26 Ja, 18 Nein und 4 Enthaltungen angenommen.

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