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Sächsischer Datenschutzbeauftragter bestätigt: Videoüberwachung in der Chemnitzer Innenstadt muss unverzüglich abgeschaltet werden

Die Antwort des Sächsischen Datenschutzbeauftragten auf die Anfrage von Grünen-Stadtrat Toni Rotter bestätigt, dass die Versammlungsbehörde sicherstellen muss, dass die fest installierten Kameras während einer Versammlung bzw. eines Aufzugs auszuschalten sind.

Toni Rotter, Sprecher für Digitales und Sicherheit der bündnisgrünen Fraktionsgemeinschaft äußert sich: „Der Sächsische Datenschutzbeauftragte bekräftigt die Rechtsauffassung. Spontanversammlungen sind keine Versammlungen zweiter Klasse. Polizei und Stadtverwaltung müssen sofort reagieren und die Videoüberwachung bei Versammlungen unverzüglich abschalten. Alles andere verstößt gegen geltendes Versammlungsrecht.

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